Vorbeugender Brandschutz


Vorbeugender Brandschutz

In der DIN 4102 sind keine besonderen Festlegungen für Dachbegrünungen enthalten. Daher wurden von der ARGEBAU inzwischen brandschutztechnische Anforderungen für begrünte Dächer erarbeitet. Sie wurden durch Erlass als bauaufsichtliche Vorgabe eingeführt.

Intensivbegrünungen sind danach als "harte Bedachung" zu bewerten. Extensivbegrünungen sind bei mineralisch bestimmter Zusammensetzung der Vegetationstragschicht und 3 cm Mindestdicke, bei Vegetationsformen mit geringer Brandlast und bei einem vegetationsfreien Abstand gegenüber Dachdurchdringungen und aufgehenden Bauteilen in der Regel > 50 cm als ausreichend widerstandsfähig einzustufen.

Die Einzelheiten sind dem entsprechenden bauaufsichtlichen Erlass zu entnehmen.