Niedrigenergiehaus


Der Begriff Passivhaus ist genau wie der des Niedrigenergiehauses nicht gesetzlich festgelegt. Lediglich das Passiv-Haus-Institut in Darmstadt hat Richtwerte für den Passivhausstandard festgelegt.

Der Passivhausstandard wird dann erreicht, wenn ein sehr guter Wärmeschutz mit U-Werten von opaken Bauteilen von unter 0,15 W/(m2K) und von transluzenten Bauteilen einschließlich Rahmen von unter 0,8 W/(m2K) und eine Zu/Abluftanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung zu einem Heizwärmebedarf > 15 kWh/(m2a) führen und ein separates Heizsystem überflüssig machen.

Die Luftdichtigkeit des Gebäudes ist durch Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) nachzuweisen, eine Luftwechselrate von 0,6/h bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (n50-Wert) sollte nicht überschritten werden.

Zur Vermeidung von Überhitzung sollten transluzente Flächen einen temporären Sonnenschutz aufweisen, sobald sie in Ost- und West-Orientierung 15% und in Südorientierung 25% der dahinterliegenden Nutzfläche überschreiten.

Ein Nachweis des Passivhausstandards gemäß aktuellem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) des Passivhausinstituts Darmstadt ist erforderlich. Eine Nutzereinführung und -begleitung zum Lüftungsverhalten sollte durchgeführt werden.