Energiebedarfsausweis


Für neu zu errichtende Gebäude wird in der Energieeinsparverordnung die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises vorgeschrieben. Dieser fasst die wesentlichen Ergebnisse des Nachweisverfahrens zusammen und weist die Kenngrößen aus.

Weiterhin wird der Endenergiebedarf angegeben, der als Vergleichswert zu dem tatsächlichen Verbrauch benutzt werden kann.